Pflanzenschutz im Kleingarten


Pflanzenschutzmittel für Haus und Kleingarten

 

Bitte beachten Sie die Gartenordnung
In Haus und Kleingarten dürfen nicht alle zugelassenen Pflanzenschutzmittel verwendet werden, sondern nur solche, die den Aufdruck tragen "Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig".

Über die Eignung entscheidet das BVL bei der Zulassung. Kriterien sind unter anderem die Eigenschaften der Mittel, Art und Größe der Verpackung und die Dosiereinrichtung.

Auch wenn diese Mittel einfach in der Handhabung sind und vergleichsweise günstige Eigenschaften haben, sollten sie dennoch mit dem nötigen Verantwortungsbewusstsein angewendet werden.

Die gesetzlichen Vorschriften zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gelten auch für Laien. So darf die Anwendung nur in den zugelassenen Anwendungsgebieten erfolgen und es sind die Anwendungsbestimmungen einzuhalten. 

Der Anwender sollte sorgfältig die Gebrauchsanleitung lesen und beachten; darin steht alles, was zur sicheren und vorschriftsmäßigen Anwendung nötig ist.

Eine wichtige Vorschrift im Pflanzenschutzgesetz besagt, dass Pflanzenschutzmittel nur auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angewendet werden dürfen. Auf anderen Flächen, z. B. Wegen, Wegrändern, Garagenzufahrten und Stellplätzen sind Pflanzenschutzmittel tabu. Anwendungen dort stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Bußgeld geahndet werden können. Hinweise zur Unkrautbekämpfung auf solchen Flächen finden Sie rechts unter dem Link "Arbeitskreis PSM-Information".

 

Alle Pflanzenschutzmittel, auch die für den Haus- und Kleingartenbereich, unterliegen dem Selbstbedienungsverbot. Vor dem Kauf sollte man sich ausführlich beraten lass; die Verkäufer sind dazu gesetzlich verpflichtet. Man sollte auch nach Alternativen fragen. Vielleicht gibt es für den gewünschten Zweck ein Pflanzenstärkungsmittel.


Wer sich über die zulässigen Mittel für Haus und Kleingarten informieren möchte, findet in der online-Datenbank eine entsprechende Auswahlmöglichkeit. Im jährlich erscheinenden Pflanzenschutzmittel-Verzeichnis gibt es dazu ein eigenes Heft (Teil 7).
Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit