4. Tierhaltung

 

Tierhaltung ist im Kleingarten nicht erlaubt.

Hunde sind in der Kleingartenanlage an der kurzen Leine zu führen und im Garten unter Aufsicht zu stellen. Verunreinigungen in der Anlage und auf den Wegen sind unverzüglich vom jeweiligen Tierhalter zu beseitigen.

 

Bienenhaltung

Die Bienenhaltung bedarf der vorherigen schriftlichen Antragstellung durch den Imker und der Genehmigung des Vereinsvorstandes. Vor der Beantragung ist das Einverständnis der umliegenden oder angrenzenden Pächter einzuholen.

Die Anzahl der in einem Kleingarten aufgestellten Bienenvölker ist auf maximal 5 Bienenvölker begrenzt. Das Aufstellen von Bienenhäusern ist nicht erlaubt, lediglich Freistellbeuten sind zulässig.

Eine sachkundige Bienenhaltung ist sicherzustellen. Der Imker muss einem Fachverband/Imkerverein angehören und eine entsprechende Tierhaftpflichtversicherung nachweisen.

Im Übrigen finden die für die Bienenhaltung geltenden gesetzlichen Vorschriften Anwendung.