16. Schlussbestimmungen

 

Alle Kleingartenpächter werden aufgefordert, sowohl im eigenen wie auch im Vereinsinteresse auf die Einhaltung der Gartenordnung zu achten und die Obleute sowie den Vorstand bei der Umsetzung derselben zu unterstützen.

Bei Bedarf können zu bestimmten Themen der Gartenordnung Anlagen angefügt werden (beispielsweise zu Baulichkeiten, der Auswahl empfehlenswerter Pflanzen etc.).

Der Vorstand wird ermächtigt, aus rechtlichen oder redaktionellen Gründen notwendig werdende Änderungen der Gartenordnung vorzunehmen.

Die Mitglieder werden über diese Änderungen unverzüglich unterrichtet.

 

Vorstehende Gartenordnung wurde in der Mitgliederversammlung am 22. April 2023 angenommen und tritt mit diesem Tage in Kraft. Alle früheren Gartenordnungen werden damit aufgehoben.