Die Gemeinschaftsarbeit ist verpflichtender Bestandteil eines abgeschlossenen Pachtvertrages. Im Verhinderungsfall ist die Leistung durch einen Vertreter, wie z.B. ein Familienmitglied, erlaubt. Eine geldliche Ablösung ist in besonderen Fällen gestattet.
Die für jede Anlage erforderliche Anzahl der zu leistenden Stunden an Gemeinschaftsarbeit werden vom Anlagenausschuss in Abstimmung mit dem Vorstand festgelegt und deren Termine in geeigneter Form allen Pächtern bekanntgegeben.
Die Nichterfüllung der vereinbarten Gemeinschaftsarbeit ist entsprechend der Satzung des Kleingartenbauvereins in jedem Falle ein Grund zur Kündigung des Pachtverhältnisses.
Kontakt:
Sie erreichen uns über unsere Email: kgv.hg@web.de oder telefonisch Montag bis Freitag 16:00 - 18:00 Uhr unter der Telefonnummer
+49 174 7203110 sowohl zur Terminvergabe für die Sprechstunde als auch zur Gartenvergabe
Sprechstunde:
Dienstags ab 19:00 Uhr und nur nach Terminabsprache im Vereinsheim der Anlage 5 (Mariannenweg), bitte beachten Sie unsere Urlaubszeiten, siehe auch Aktuelles.
Eingang und Zufahrt zum Parkplatz gegenüber Leopoldsweg 37