Die ökologische, naturnahe und nachhaltige Gartenbewirtschaftung ist Ziel und Zweck eines Kleingartens, deshalb soll die kleingärtnerische Nutzung in unseren Gartenanlagen so naturnah wie
möglich erfolgen. Dabei sind die heimische Flora und Fauna - insbesondere Nützlinge - durch geeignete Maßnahmen zu fördern und zu schützen.
Folgende Leitlinien zur naturnahen Bewirtschaftung sollten beachtet werden:
Die Förderung von Nützlingen, die der Verbreitung von Schädlingen Einhalt gebieten können und insbesondere der Schutz von Vögeln, Insekten und anderen Kleintieren ist ein Teil des biologischen Pflanzenschutzes. Das Anpflanzen von Vogelschutz- und Insektennährgehölzen und ungefüllten Blütenpflanzen wird allen Pächtern empfohlen. Stauden sollten erst im Frühjahr zurückgeschnitten werden, um Überwinterungsmöglichkeiten für Insekten zu schaffen. Nach Möglichkeit sollten Nisthilfen und Tränkplätze für Vögel und Insekten (z.B. Bienen, Hummeln, Schlupfwespen, Florfliegen) gesorgt werden.
Während der Brutzeit (vom 01.03. bis 30.09.) ist der Schnitt von Hecken und Sträuchern auf ein Mindestmaß zu beschränken. „Es ist verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf Stock zu setzen oder zu beseitigen. Zulässig sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.“ (§ 39 BNatSchG, Auszug).
Auf den Einsatz von Laubsaug- oder Laubblasgeräten aller Art sollte aus Gründen des Lärmschutzes und zur Wahrung des umweltgerechten Gärtnerns verzichtet werden.
Kontakt:
Sie erreichen uns über unsere Email: kgv.hg@web.de oder telefonisch Montag bis Freitag 16:00 - 18:00 Uhr unter der Telefonnummer
+49 174 7203110 sowohl zur Terminvergabe für die Sprechstunde als auch zur Gartenvergabe
Sprechstunde:
Dienstags ab 19:00 Uhr und nur nach Terminabsprache im Vereinsheim der Anlage 5 (Mariannenweg), bitte beachten Sie unsere Urlaubszeiten, siehe auch Aktuelles.
Eingang und Zufahrt zum Parkplatz gegenüber Leopoldsweg 37