13. Kündigung des Kleingartens / Wertermittlung

 

Bei Kündigung und Abgabe des Kleingartens ist der Pächter verpflichtet, den Garten und seine Einrichtungen in einem vertragsgemäßen, sauberen und gepflegten Zustand zu übergeben. Ist dies nicht der Fall, wird die Wertermittlungskommission Abzüge bei der Ermittlung der Entschädigungssumme in Anrechnung bringen.