9. Abfälle, Entsorgung und Kompost

 

Abfälle sollten nach Möglichkeit vermieden werden.

Gartenabfälle wie Laub, Gras, Unkraut, Abfälle von Gemüse, zerkleinerte Zweige usw. sind zu kompostieren oder als Mulch auszubringen. Kompost sollte dem Boden als organische Substanz wieder zugeführt werden.

Für die gesamte Entsorgung im Kleingarten ist jeder Pächter selbst verantwortlich. Sollte der Pächter der Verpflichtung zur Entsorgung nicht nachkommen, wird der Vorstand auf Kosten des Pächters das Erforderliche veranlassen.

 

Das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art ist nicht erlaubt. Die entsprechenden Bestimmungen (Abfallbeseitigungsgesetz, Immissionsschutzgesetz, Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen usw.) sind zu beachten.

Lagerungen und das Vergraben von Unrat, wie Schutt, Asbest (Eternit), Brennholz, Gerümpel, gartenfremdem Material und Gegenständen sind im Kleingarten unzulässig und ausnahmslos verboten.

Beanstandungen und Hinweise zu deren Beseitigung werden vom Anlagenausschuss ausgesprochen und sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen zu befolgen. Bei Nichtbefolgung veranlasst der Vorstand die Beseitigung des Unrates auf Kosten des Garteninhabers.

Da ein Kleingarten nach dem Bundeskleingartengesetz nur abwasserfrei betrieben werden darf, sind alle Toiletten (Ausnahme: Trockentoiletten) sowie Sickergruben (Gruben ohne Boden) verboten. Auch die Nutzung von Chemietoiletten im Kleingarten ist nicht gestattet.

Das Ableiten von Schmutzwasser (Spülwasser, Spritzmittel etc.) in einen Bach oder in das Erdreich sind verboten.

Einrichtungen zur Kompostbildung sind so anzulegen, dass keine Personen gefährdet werden. Sie sind so zu befüllen, dass benachbarte Pächter nicht durch üblen Geruch oder Ungeziefer belästigt oder geschädigt werden. Komposthaufen müssen eine sichtbare und feste Abgrenzung haben und sind möglichst an nicht einsehbarer Stelle im Kleingarten anzulegen - ein Grenzabstand von 1,00 m ist einzuhalten. Essensreste und tierische Abfälle dürfen nicht kompostiert werden, da nachweislich Ratten angezogen werden!