Mitte 1999 wurde eine Neufassung der Wertermittlungsrichtlinie und Grundsätze der Wertermittlung von Aufwuchs,
Baulichkeiten und sonstigen Einrichtungen in Kleingärten vom Regierungspräsidium Darmstadt genehmigt und im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht, gültig im Bereich des
Landesverbandes Hessen der Kleingärtner e.V.
Zielsetzung ist, dass keine ungerechtfertigte Bereicherung stattfindet und der Übernehmende nicht übervorteilt
wird. Seit Anfang 2000 haben die Wertermittler/innen nach dieser Richtlinie in der jeweils gültigen Fassung zu arbeiten. Aktuell gültig ist die Fassung vom 02/2014.
Wird ein Kleingartenpachtvertrag gekündigt, hat der Pächter einen Anspruch auf angemessene Entschädigung für die
von ihm eingebrachten oder übernommenen Anpflanzungen, Anlagen und Baulichkeiten, soweit diese im Rahmen der kleingärtnerischen Nutzung üblich sind.
Die Wertermittlungskommission (mind. 3 Personen) wird die Höhe der Entschädigung festsetzen, die vom
Pachtnachfolger an den abgebenden Pächter zu zahlen ist.
Eine Werterstattung durch den Verein ist ausgeschlossen.
Kontakt:
Sie erreichen uns über unsere Email: kgv.hg@web.de oder telefonisch Montag bis Freitag 16:00 - 18:00 Uhr unter der Telefonnummer
+49 174 7203110 sowohl zur Terminvergabe für die Sprechstunde als auch zur Gartenvergabe
Sprechstunde:
Dienstags ab 19:00 Uhr und nur nach Terminabsprache im Vereinsheim der Anlage 5 (Mariannenweg), bitte beachten Sie unsere Urlaubszeiten, siehe auch Aktuelles.
Eingang und Zufahrt zum Parkplatz gegenüber Leopoldsweg 37