15. Verstöße gegen die Gartenordnung

 

Absichtlich zuwiderhandelnde Personen werden bei festgestellten Verstößen aus den Anlagen verwiesen. Bei angerichteten Schäden haftet jeder Pächter auch für seine Familienangehörigen und Gäste.

Bei mehrmaligen Verstößen gegen die Gartenordnung erfolgt durch den Vorstand eine vorsorgliche Kündigung zum nächstmöglichen Termin.