Grundsätzliches zur Fachberatung und Wertermittlung
Die Gartenfachberatung ist eine gesetzliche und satzungsgemäße Verpflichtung für jeden
Kleingärtnerverein und damit von außerordentlicher Bedeutung für den Nachweis der Gemeinnützigkeit jeder Kleingärtnerorganisation.
§ 2 Abs. 1 BKleingG bestimmt u. a. „Eine Kleingärtnerorganisation wird von der zuständigen Landesbehörde als gemeinnützig anerkannt, wenn sie im Vereinsregister eingetragen ist, sich der
regelmäßigen Prüfung der Geschäftsführung unterwirft und wenn die Satzung bestimmt, dass die Organisation ausschließlich oder überwiegend die Förderung des Kleingartenwesens sowie die fachliche
Betreuung ihrer Mitglieder bezweckt.
Aufgaben der Fachberater/Innen sind u. a.
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(Quelle: Auszug aus Handbuch LHK, Ausgabe 2011)
Die Ausbildung zur Fachberater/In wird vom Landesverband Hessen der Kleingärtner in Frankfurt am
Main regelmäßig in Form von Wochenendkursen angeboten. Beginn des nächsten Ausbildungs-
Wertermittlung
Mitte 1999 wurde eine Neufassung der Wertermittlungsrichtlinie und Grundsätze der Wertermittlung von Aufwuchs, Baulichkeiten und sonstigen Einrichtungen in Kleingärten vom
Regierungspräsidium Darmstadt genehmigt und im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht, gültig im Bereich des Landesverbandes Hessen der Kleingärtner e.V.
Zielsetzung ist, dass keine ungerechtfertigte Bereicherung stattfindet und der Übernehmende nicht übervorteilt wird. Seit Anfang 2000 haben die Wertermittler/innen nach dieser
Richtlinie in der jeweils gültigen Fassung zu arbeiten.
Wird ein Kleingartenpachtvertrag gekündigt, hat der Pächter einen Anspruch auf angemessene Entschädigung für die von ihm eingebrachten oder übernommenen Anpflanzungen, Anlagen und Baulichkeiten,
soweit diese im Rahmen der kleingärtnerischen Nutzung üblich sind.
Die Wertermittlungskommission (mind. 3 Personen) wird die Höhe der Entschädigung festsetzen, die vom Pachtnachfolger an den abgebenden Pächter zu zahlen ist.
Eine Werterstattung durch den Verein ist ausgeschlossen.
Siehe auch Wertermittlung
Weiteres
können Sie unter § 19 unserer Satzung nachlesen.
Kontakt:
Sie erreichen uns über unsere Email: kgv.hg@web.de oder telefonisch Montag bis Freitag 16:00 - 18:00 Uhr unter der Telefonnummer
+49 174 7203110 sowohl zur Terminvergabe für die Sprechstunde als auch zur Gartenvergabe
Sprechstunde:
Dienstags ab 19:00 Uhr und nur nach Terminabsprache im Vereinsheim der Anlage 5 (Mariannenweg), bitte beachten Sie unsere Urlaubszeiten, siehe auch Aktuelles.
Eingang und Zufahrt zum Parkplatz gegenüber Leopoldsweg 37