Freie Gärten

Bitte beachten Sie, dass es zurzeit nur wenige freie Kleingärten in unseren Anlagen gibt.

 

Kleingärten sind in den vergangenen Jahren immer beliebter geworden.

Auf einen frei werdenden Garten kommen mehrere Bewerber, die sich bereits seit längerem beworben haben. Die hohe Nachfrage bedeutet längere Wartezeiten für Interessenten.

Daher bitten wir um Verständnis, dass nicht alle Anfragen kurzfristig berücksichtigt werden können.

Füllen Sie bei Interesse an einem Kleingarten in unserem Verein das folgende Bewerbungsformular vollständig aus und senden dieses an folgende E-Mail Adresse kgv.hg@web.de oder an unseren Vorstand

 

Kleingartenbauverein e.V. Bad Homburg v.d.H

Karl-Heinz Helms

Dietigheimer Straße 3 

61350 Bad Homburg

Download
Bewerbungsformular für einen Kleingarten
Bewerbung Kleingarten.pdf
Adobe Acrobat Dokument 72.1 KB

Einen Kleingarten zu pachten, ist einfacher, als mancher denkt. Allerdings sollte man vorher genau überlegen, ob ein hübsches Gärtchen wirklich das Richtige ist.

 

Tipps und Entscheidungshilfen finden Sie hier:


Die Entscheidung für einen Kleingarten will sorgfältig durchdacht sein, prägt sie doch entscheidend das künftige Leben der ganzen Familie.
Zur Entscheidungshilfe hier ein paar Fragen, die sich angehende Kleingärtner(-innen) zunächst unbedingt stellen sollten:

  • Habe ich Lust, im Garten zu arbeiten?
  • Habe ich Freude an der Natur, will ich eigene Erträge aus dem Garten?
  • Reicht meine Freizeit für die Anforderungen, die der Garten stellt?
  • Wird mein Partner, meine Kinder gerne mitmachen?
  • Kann ich mich in einen Verein integrieren?
  • Bin ich bereit, aktiv am Vereinsleben teilzunehmen?

Alle Fragen mit "ja" beantwortet? Wunderbar! Dann könnte ein Kleingarten gut zu Ihnen passen.

Übrigens gibt es erhebliche Unterschiede zwischen einem Hausgarten hinter dem Eigenheim und einem Kleingarten.
Hier wie da können Sie Ihre eigenen Gestaltungsvorstellungen verwirklichen; während jedoch im Hausgarten nur Ihr eigener Geschmack Grenzen setzt, gibt es in Kleingärtnervereinen eine Gartenordnung,
die den gärtnerischen Freiraum dort begrenzt, wo Natur- und Umweltschutz oder die Gestaltung der Gesamtanlage es erfordern. Ein Kleingarten kommt also in erster Linie für all jene in Frage,
die nicht einen eigenen Hausgarten bewirtschaften können. Für viele Mieter von Wohnungen ist der Kleingarten der ideale Ausgleich zur Wohnsituation. Er bietet weitaus mehr als ein großer Balkon.

Im Kleingarten findet man Entspannung vom Stress im Arbeitsleben; er ist geeignet, der Freizeit einen Sinn zu geben. Bei der Erziehung der Kinder wirkt der Kleingarten meist ein Leben lang nach.

Es ist sinnvoll, den Ihrer Wohnung am nächsten gelegenen Verein zu wählen, denn so können Sie Ihren Garten ohne PKW oder öffentliche Verkehrsmittel erreichen. Das spart Geld und schont die Umwelt.
Der Vorstand des Kleingärtnervereins wird Sie in die Liste der Gartenbewerber aufnehmen.
Ist gerade ein Garten verfügbar, wird er Ihnen zur Übernahme angeboten. Die Bewerberliste muss nicht in zeitlicher Reihenfolge angewendet werden; soziale Aspekte können zur vorrangigen Berücksichtigung eines Bewerbers führen (z. B. Anzahl kleiner Kinder).
Sagt Ihnen ein verfügbarer Kleingarten zu, wird der Vorstand des Kleingärtnervereins einen Pachtvertrag mit Ihnen abschließen.
Kleingärten können nur an Vereinsmitglieder verpachtet werden. Sie müssen also Mitglied sein, um Ihr Traumgärtchen pachten zu können.

Die Pflanzen, die Laube und das, was Sie zur Gartenarbeit benötigen, übernehmen Sie in der Regel vom Vorpächter - gegen eine angemessene Entschädigung.


Um allen sozialen Schichten die Übernahme eines Kleingartens zu ermöglichen, haben die einzelnen Landesverbände Richtlinien erlassen, die sicherstellen, dass niemand übervorteilt werden kann. Die Wertermittlung übernehmen eigens geschulte Fachkräfte.
Neben der einmaligen Zahlung für die übernommenen Gegenstände und Einrichtungen fallen natürlich auch laufende Zahlungen an:

 

a) der Vereinsbeitrag
b) der jährliche Pachtzins
c) Versicherungsschutz für die Laube
d) Wassergeld
e) Gemeinschaftsumlagen


Die jährlichen Gesamtkosten können zwischen 100,- und 200,- € betragen.


Die Kleingärtnergemeinschaft pflegt und unterhält die Gemeinschaftseinrichtungen und -anlagen. Kurz gesagt: Jeder muss mal ran, damit beispielsweise die Wege nicht zuwuchern - und alle profitieren von der gemeinsamen Arbeit. Der Verein legt fest, wie viele Stunden die Mitglieder leisten müssen. Dabei werden allerdings die persönlichen Fähigkeiten und Neigungen berücksichtigt.
Wird die Gemeinschaftsarbeit nicht erbracht, wird ein Ersatzbetrag in Geld verlangt.
 
Auch wenn Sie keinerlei gärtnerische Vorbildung besitzen, ist dies kein Hindernis. Jeder Verein hat einen oder mehrere ausgebildete Fachberater, die Ihnen gerne zur Seite stehen. Durch Vorträge und praktische Anleitungen vor Ort können Sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten jederzeit erweitern. Und im Übrigen haben Sie immer hilfsbereite Gartennachbarn, die Ihnen im Notfall auch mal zeigen, wie man die Harke hält.
Haben Sie auch jetzt noch Interesse an der Übernahme eines eigenen Gartens? Dann bewerben Sie sich! Wir freuen uns auf Sie als unseren neuen Gartenfreund!